Werte Member, Eltern, Angehörige und Interessierte,
nun ist es endlich soweit. Nach sage – und – schreibe fast sieben Monaten abseits des Gyms können wir uns ab 1. Juni wieder auf der Matte treffen und das wortwörtlich. Die Trainings gehen ab Dienstag Nachmittag los und ihr könnt euch via App oder Browser wie gewohnt einschreiben. Die Mattenzeiten haben wir angepasst und es gibt Lüftungs- und Desinfektionspausen zwischen den Trainings. Die allgemeinen AHA+L Regeln und weitere, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffenen, öffentlichen Empfehlungen gelten weiterhin. Nachfolgend die gesetzliche Grundlage für unser Handeln:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 538)
§ 19
Sport, Fitnessstudios
(1) Die Öffnung von Fitnessstudios und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist nur für die in den nachfolgenden Absätzen genannte Sportausübung sowie für medizinisch notwendige Behandlungen und ohne Publikum zulässig.(2) Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung sowie für lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler ist zulässig.(3) 1Die Ausübung von Sport ist über Absatz 2 hinaus wie folgt zulässig:
- Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich,
- Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
- Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen,
- Kontaktsport auf Außensportanlagen.
2 Sportlerinnen und Sportler nach Satz 1 Nummer 3 und 4 müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. 3Die Ausübung nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 ist nur in Gruppen bis zu 30 Personen und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. 4Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
(4) 1Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. 2Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
(5) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, sind Sportveranstaltungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig.(6) 1Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an 14 Tagen in Folge, entfällt die Testpflicht. 2Dies gilt nicht für Absatz 5, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 3 unterschritten werden soll.
FAQ
Wer kommt ins Gym rein?
- Genesene, geimpfte oder negativ tagesaktuell getestete Personen
- Schnelltests unter Zeugen sind möglich, dafür gibt es am Tresen ein auszufüllendes Formular; plant also bitte 20min für das Prozedere vor dem Training ein (Schnelltests bitte mitbringen)
- einloggen mit eurem persönlichen QR-Code am Tresen; vergesst bitte nicht euch wieder auszuloggen!
- Kontakterfassung erfolgt bei uns automatisch und wird durch Euer sorgfältiges ein- und ausloggen komplettiert
- nutzt bitte die Handdesinfektionsmittel beim Betreten des Gyms
Wie wird das Gym genutzt?
- die Mattenzeiten sind nun versetzt um Abstand auf den Gängen zu gewährleisten
- Umkleiden und Duschen dürfen leider noch nicht benutzt werden, kommt bitte schon umgezogen
- Toilettennutzung ist möglich
- Equipment und Pratzen dürfen einmalig innerhalb von 12h genutzt werden, nach Nutzung werden diese ausreichend desinfiziert und getrocknet
- Maskenpflicht ist zwischen den Mattenbereichen erforderlich (Toilettengang, Eingang, Ausgang)
Was ist beim Einbahnstraßensystem(Rundlauf) zu beachten?
- da versetzt begonnen wird, ist es vornehmlich für die Teilnehmenden auf der großen Matte gedacht
- die Teilnehmenden der Kurse auf der kleinen Matte können nach dem Einloggen direkt links auf die Matte; beim Toilettengang in die Herrenumkleide geht’s dann aber entgegen des Uhrzeigersinnes durch den Fitnessbereich zur Toilette(Rechts am Tresen vorbei den Bodenmarkierungen folgen); wenn der Kurs vorbei ist kann der kurze Weg direkt raus genutzt werden
- für alle Weiteren gilt das Rotationsprinzip um Ansammlungen/ Begegnungen beim Reingehen oder Verlassen des Gyms zu vermeiden
- Abstand „wo es geht“
Wie sieht es mit der Testpflicht für Minderjährige aus?
- da zweimal wöchentliche Testpflicht in der Schule ist, könnt ihr euch das ganz bequem durch das Lehrpersonal tagesaktuell statuieren lassen
- an den Tagen wo das nicht der Fall ist könnt ihr den Test unter Zeugen, wie oben schon beschrieben, vor Ort machen
Wie lange gelten die Bestimmungen?
- für den gesamten Juni behalten wir diese Organisation des Alltagsbetriebes aufrecht, bei stabilen oder rückläufigen Inzidenz Zahlen
- Im Juli wird es bei Bedarf angepasst
- Wenn die Entwicklung positiv bleibt, öffnen wir perspektivisch wieder den Fitnessbereich
- Alle Angaben sind immer unter Vorbehalt, da wir die Dynamik der Inzidenz beachten müssen und demnach vielleicht spontan entscheiden müssen, wie der Einfluss auf dem Gymalltag aussieht
Wir danken jetzt schon allen für die Mitarbeit und das Einhalten der Bestimmungen. Ein Hygienekonzept wird zur Auskunft auf Anfrage am Tresen einsehbar sein. Wir hoffen, dass wir nun alles wichtige berücksichtigt haben und bitten um Nachsicht, falls etwas vergessen wurde. Gefühlt verändern sich täglich die Bedingungen zur Corona – Lage, wir sind dennoch motiviert und euphorisiert für den sportlichen Start ins Jahr 2021.
Human Performance fängt mit der Inneren Einstellung an! Unser Team freut sich euch ab morgen wieder in den „heiligen Hallen“ begrüßen zu dürfen.
In diesem Sinne Sport frei!